Ab dem 13.05.2020 ist ein Training im Freien unter bestimmten Gesichtspunkten wieder möglich. Der LSB Rheinland-Pfalz schreibt dazu:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt, Kontaktverbot sowie Mindestabstand eingehalten und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zudem darf kein Wettkampf oder eine wettkampfähnliche Situation entstehen. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht. Weitere Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Leistungssports. Das geht aus der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hervor, die am 13. Mai in Kraft tritt und in § 1 (1, 6 und 7) weitere Lockerungen für den Sportbetrieb formuliert.
In wie weit ein Training unter diesen Voraussetzungen stattfinden kann, wird innerhalb der einzelnen Trainingsgruppen geklärt.
6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Empfehlungen des DBS für den Wiedereinstieg in den Rehasport (30.04.2020)