Liebe Mitglieder des VfL Altendiez,
wie gerne hätte ich es vermieden, diese Zeilen zu schreiben. Aber sicherlich haben auch ihr/Sie alle bereits gestern Abend und heute Morgen die Berichterstattung über die zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung neuer Coronavirus-Infektionen verfolgt.
Daher muss ich euch/Ihnen mitteilen dass ab Montag, den 2. November voraussichtlich alle Sportangebote, die über Individualsport (also z. B. das Joggen im Wald) hinausgehen untersagt werden wird. Zwar ist die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht durch die Landesregierung erlassen, aber Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat entsprechende Maßnahmen bereits gestern in einer Pressekonferenz nach den Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder angekündigt. Eine Zusammenfassung der voraussichtlichen Maßnahmen findest du/finden Sie auf der folgenden Internetseite der Landesregierung: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-wir-muessen-jetzt-handeln-1/. Zu den einzelnen Maßnahmen heißt es in dieser Erklärung:
Schutzmaßnahmen ab 2. November im Einzelnen
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Dabei betreffen uns als Sportorganisationen natürlich besonders die Punkte d. und e., die ich im Zitat ober besonders hervorgehoben habe. Somit wird es aller Voraussicht nach ab Montag auch nicht mehr möglich sein, z. B. Gruppenangebote aus der Halle hinaus ins Freie zu verlegen, da auch der Freiluftsport über den Individualsport hinaus untersagt werden wird. Aber wie gesagt, letztendlich werden die genauen Beschränkungen noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, die noch nicht veröffentlicht ist.
Viele von Ihnen haben in den letzten Monaten mit Hygieneplänen und weiteren Maßnahmen eine Grundlage dafür geschaffen, dass der Sport auch in dieser Zeit verantwortungsvoll durchgeführt werden kann. Daher sind diese neuerlichen starken Einschränkungen umso schmerzvoller für alle verantwortlich handelnden Personen in Ihren Vereinen. Deshalb hat gestern Abend bereits Alfons Hörmann, der Präsident der Deutschen Olympischen Sportbund in einer ersten Stellungnahme auch gesagt:
Der DOSB bedauert sehr, dass dieser temporäre Lockdown inklusive eines Verbots des Amateursports offenbar nötig geworden ist. Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und die für Viele noch unsichtbaren Corona-Schäden in SPORTDEUTSCHLAND durch diese pauschale Maßnahme der Politik nochmals deutlich verstärken. Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.
Noch nicht klar ist, ob und inwieweit auch Sportvereine von möglichen finanziellen Unterstützung profitieren können, die gestern angekündigt werden. Zwar hat die Ministerpräsidentin gestern in der Pressekonferenz auch einmal, neben anderen Gruppen, das Wort „Vereine“ gesagt, als sie nach möglichen Empfängern von Unterstützungsleistungen gefragt wurde, aber dies wurde nicht weiter erläutert. Auch im Beschlusspapier, welches die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zusammen mit der Bundeskanzlerin gestern einstimmig verabschiedet haben, werden Vereine ausdrücklich als mögliche Empfänger von Unterstützungsleitungen erwähnt. In diesem Papier heißt es:
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
Da hier aber nur allgemein gesprochen wird, sind Einzelheit leider noch vollkommen unklar. Das gesamte Beschlusspapier von gestern finden Sie hier.
Soweit erste schnelle Informationen zur aktuellen Lage. Natürlich werden wir versuchen, Sie auch weiterhin so schnell wie möglich auf dem Laufenden zu halten.
Bleib bzw.bleiben Sie gesund und hoffen wir, dass diese schwierige Zeit schnellstmöglich vorbei sein wird!
Euer
Klaus Lotz
1. Vorsitzender des VfL Altendiez