Aktuelle Mitteilung

Liebe Mitglieder des VfL Altendiez,

wie gerne hätte ich es vermieden, diese Zeilen zu schreiben. Aber sicherlich haben auch ihr/Sie alle bereits gestern Abend und heute Morgen die Berichterstattung über die zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung neuer Coronavirus-Infektionen verfolgt.

Daher muss ich euch/Ihnen mitteilen dass ab Montag, den 2. November voraussichtlich alle Sportangebote, die über Individualsport (also z. B. das Joggen im Wald) hinausgehen untersagt werden wird. Zwar ist die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht durch die Landesregierung erlassen, aber Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat entsprechende Maßnahmen bereits gestern in einer Pressekonferenz nach den Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder angekündigt. Eine Zusammenfassung der voraussichtlichen Maßnahmen findest du/finden Sie auf der folgenden Internetseite der Landesregierung: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-wir-muessen-jetzt-handeln-1/. Zu den einzelnen Maßnahmen heißt es in dieser Erklärung:

Schutzmaßnahmen ab 2. November im Einzelnen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Dabei betreffen uns als Sportorganisationen natürlich besonders die Punkte d. und e., die ich im Zitat ober besonders hervorgehoben habe. Somit wird es aller Voraussicht nach ab Montag auch nicht mehr möglich sein, z. B. Gruppenangebote aus der Halle hinaus ins Freie zu verlegen, da auch der Freiluftsport über den Individualsport hinaus untersagt werden wird. Aber wie gesagt, letztendlich werden die genauen Beschränkungen noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, die noch nicht veröffentlicht ist.

Viele von Ihnen haben in den letzten Monaten mit Hygieneplänen und weiteren Maßnahmen eine Grundlage dafür geschaffen, dass der Sport auch in dieser Zeit verantwortungsvoll durchgeführt werden kann. Daher sind diese neuerlichen starken Einschränkungen umso schmerzvoller für alle verantwortlich handelnden Personen in Ihren Vereinen. Deshalb hat gestern Abend bereits Alfons Hörmann, der Präsident der Deutschen Olympischen Sportbund in einer ersten Stellungnahme auch gesagt:

Der DOSB bedauert sehr, dass dieser temporäre Lockdown inklusive eines Verbots des Amateursports offenbar nötig geworden ist. Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und die für Viele noch unsichtbaren Corona-Schäden in SPORTDEUTSCHLAND durch diese pauschale Maßnahme der Politik nochmals deutlich verstärken. Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.

Noch nicht klar ist, ob und inwieweit auch Sportvereine von möglichen finanziellen Unterstützung profitieren können, die gestern angekündigt werden. Zwar hat die Ministerpräsidentin gestern in der Pressekonferenz auch einmal, neben anderen Gruppen, das Wort „Vereine“ gesagt, als sie nach möglichen Empfängern von Unterstützungsleistungen gefragt wurde, aber dies wurde nicht weiter erläutert. Auch im Beschlusspapier, welches die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zusammen mit der Bundeskanzlerin gestern einstimmig verabschiedet haben, werden Vereine ausdrücklich als mögliche Empfänger von Unterstützungsleitungen erwähnt. In diesem Papier heißt es:

11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

Da hier aber nur allgemein gesprochen wird, sind Einzelheit leider noch vollkommen unklar. Das gesamte Beschlusspapier von gestern finden Sie hier.

Soweit erste schnelle Informationen zur aktuellen Lage. Natürlich werden wir versuchen, Sie auch weiterhin so schnell wie möglich auf dem Laufenden zu halten.

Bleib bzw.bleiben Sie gesund und hoffen wir, dass diese schwierige Zeit schnellstmöglich vorbei sein wird!

Euer

Klaus Lotz

1. Vorsitzender des VfL Altendiez

Aktuelle Informationen zum Sportangebot

Am 02.11.2020 tritt die 12. Cornoa-Beäkmpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Amateursport, mit Ausnahme von Individualsport ist bis mindestens 30.11.2020 verboten. Damit ruht der gesamte Sportbetrieb im VfL Altendiez.

Einige Abteilungen haben weitergehende Informationen bereitgestellt:

Fußball

Auf Grundlage der Entscheidung des FV Rheinlands wird mit sofortiger Wirkung der Pflichtspielbetrieb eingestellt.

Dazu hat der Kreisvorstand soeben entschieden, dass der Spielbetrieb in 2020 nicht mehr aufgenommen wird. Ab dem 28.10.2020 beginnt somit die Winterpause.

Außerdem hat der VfL Altendiez beschlossen, dass ab dem 28.10.2020 kein Fussballtraining mehr stattfinden kann. Die Sportplätze Lahnblick und Lichte Eiche sind entsprechend für den Spiel-/ und Trainingsbetrieb gesperrt.

Turnen

Alle Übungsgruppen der Turnabteilung haben ihren Übungsbetrieb bis auf Weiteres eingestellt. Wann und in welchem Umfang die Angebote wieder stattfinden, klären die Aktiven mit den jeweiligen Übungsleitern.

Skisport

Die Schneesportwoche 20/21 des VfL Altendiez fällt „coronabedingt“ aus. Die „Gruppe Wiederstein“ wird es in der bekannten und gewohnten Form in den Bergen Süd-Tirols nicht geben. Den Organisatoren und dem Verein ist das Buchungsrisiko zu hoch und die Verantwortung für die Großgruppe und eine „Massenveranstaltung“ in dieser Form zu groß. Es ist nicht kalkulierbar wie sich die Situation am 26.12.20 darstellt. Leider fallen deshalb die Erwachsenen- und Kinderskikurse aus; die Snowboard- und Skiübungsleiter des Vereins bleiben im kommenden Winter arbeitslos.
Trotzdem besteht das Angebot für Familien, Paare und Einzelpersonen privat zu buchen. In diesem Fall werden die günstigen Preise für das Hotel Schachen sowie für die Skipässe weitergegeben. Skikurse für Kindergruppen – soweit erlaubt – können privat bei den Skischulen vor Ort gebucht werden.

Andere Abteilungen

Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Abteilungsleiter für Informationen zum Übungsbetrieb.

 

Finalspiele der Vereinsmeisterschaft

Liebe Teilnehmer der Vereinsmeisterschaft (auch bekannt als Tannenbaum),

hier eine Ankündigung:

Die Finalspiele finden statt
am Sonntag, 20. September
um 14:30 Uhr
.

Zu diesem Zeitpunkt werden parallel – also gleichzeitig auf den Plätzen 2 und 3 – die beiden dann besten Damen und die beiden dann besten Herren gemäß Tannenbaum jeweils gegeneinander spielen. Die Sieger sind dann die Vereinsmeister 2020 und bekommen die Pokale ausgehändigt.

Am Abend des 20. September werde ich den Tannenbaum einfrieren. Die Reihenfolge bleibt über den Winter erhalten und wir spielen nächstes Frühjahr so weiter.

Hiermit ist also die heiße Phase eingeläutet! Es bleiben uns damit vier Wochen, um letzte strategische Planungen und auch Überraschungsangriffe in die Tat umzusetzen.

Viel Spaß dabei und wir sehen uns!

Beste Grüße

Euer Sportwart

Trainingsbetrieb im Freien ab Mittwoch, 13.05.2020 wieder möglich

Ab dem 13.05.2020 ist ein Training im Freien unter bestimmten Gesichtspunkten wieder möglich. Der LSB Rheinland-Pfalz schreibt dazu:

Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt, Kontaktverbot sowie Mindestabstand eingehalten und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zudem darf kein Wettkampf oder eine wettkampfähnliche Situation entstehen. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht. Weitere Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Leistungssports. Das geht aus der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hervor, die am 13. Mai in Kraft tritt und in § 1 (1, 6 und 7) weitere Lockerungen für den Sportbetrieb formuliert.

In wie weit ein Training unter diesen Voraussetzungen stattfinden kann, wird innerhalb der einzelnen Trainingsgruppen geklärt.

6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Zehn Leitplanken des DOSB

Empfehlungen des DBS für den Wiedereinstieg in den Rehasport (30.04.2020)

Eingeschränkte Freigabe unserer Tennisplätze

Die Plätze auf unserer Tennisanlage sind aufgebaut. Ein Spielbetrieb ist unter Einschränkungen möglich:

  • Es darf nur Einzel gespielt werden.
  • Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  • Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  • Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  • Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung.

Vereinsbeitrag für das 1. Halbjahr 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie musste seit 17.03.2020 der Sportbetrieb im 
VfL Altendiez eingestellt werden. Außerdem müssen viel Berufstätige gleichzeitig 
finanzielle Einbußen hinnehmen. Deshalb hat sich der gescghäftsführende Vorstand entschlossen, den Beitragseinzug für das 1. Halbjahr 2020, der normalerweise am 01.04. erfolgt wäre, zu verschieben.

Es ist geplant, den Beitrag am 01.06. einzuziehen und zwar nur für die Monate Januar bis März sowie Juni 2020.  Der Einzug des Beitrages für das 2. Halbjahr wird wie immer am 01.10. veranlasst. 
Die Höhe des Einzuges wird von der weiteren Entwicklung der Corona-Maßnahmen 
abhängen. Wir informieren rechtzeitig auf unserer Homepage.

Wandertag der AH-Fußballabteilung

Verschiebung 40. Wandertag der AH-Fußballabteilung im VfL Altendiez auf 1. Mai 2021

Liebe Altendiezer, liebe Freunde und Gäste unseres alljährlichen Wandertages

am 1. Mai auf „Lichte Eichen“ (alter Sportplatz) in Altendiez,

die ganze AH-Fußballabteilung des VfL-Altendiez hatte sich dieses Jahr auf ein besonderes Ereignis gefreut.

Seit 60 Jahren existiert die AH-Abteilung und zum 40. Mal wollten wir mit Ihnen/Euch unseren traditionellen und liebgewonnenen Wandertag am 1. Mai veranstalten.

Ein idealer Termin an einem Freitag und die Aussicht auf einen tollen Tag mit viel Spaß und Unterhaltung für Klein und Groß sollten die Corona-Zeit mit starker Isolation vergessen machen. So dachten wir noch vor einigen Wochen. Die Realität einer unverändert hohen Ansteckungsgefahr und die Unmöglichkeit einer solchen Großveranstaltung ist uns aber allen bewusst. Unser aller Gesundheit sollte immer Vorrang genießen und deren Schutz unser Handeln prägen. Als verantwortlich Aktive im Sportverein ist uns dies besonders wichtig.

Daher haben wir entschieden, den Wandertag in diesem Jahr abzusagen und bereiten uns für nächstes Jahr vor. Eine Terminverschiebung innerhalb des Jahres 2020, mit Rücksicht auf die aktuelle Entwicklung und noch bevorstehender Termine anderer Vereine in diesem Jahr, erscheint uns nicht realisierbar. Wir hoffen dafür auf Ihr/ Euer Verständnis.

Wir bedanken uns bei allen unseren Gästen und Unterstützern für die langjährige Treue und wünschen allen beste Gesundheit, viel Geduld und Zuversicht in diesen bewegten Zeiten.

Wir freuen uns auf Ihre/ Eure Teilnahme im nächsten Jahr, wenn es am 1. Mai wieder heißt:

Klein und Groß schnürt die Wanderschuhe und wir treffen uns

auf „Lichte Eiche“ in Altendiez

herzliche Grüße,

bleibt gesund

Der Vorstand der AH-Fußballabteilung im VfL-Altendiez

Aktuelle Informationen

In der am 17. April 2020 erlassenen Landesverordnung der Landesregierung wurde geregelt, dass sportliche Betätigung zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien von Montag (20.4.3030) auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig ist. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

Weitere Informationen zum Sportangebot im VfL Altendiez folgen in Kürze.

Vollständiger Text der Landesverordnung